KSP Mandanteninformation: „Fristverlängerung bis 31.08.2021“

23.12.2020

Durch die Koalition beschlossen

Zunächst sah es so aus, dass wir Steuerberater lediglich einen Monat mehr Zeit erhalten, um die laufenden Steuererklärungen für das Jahr 2019 statt zum 28.02.2021 bis 31.03.2021 abzugeben. Corona hat auch unsere Arbeit stark beeinträchtigt. So stand oft die Stellung von Hilfsanträgen statt Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf unserer täglichen To-Do-Liste. Immer neue Arten von Förderungen und immer neue Regelungen haben uns die tägliche Arbeit nicht gerade leicht gemacht. 

Nun ist es aber bereits durch die Koalition beschlossen worden, was von unserem Berufsstand verlangt wurde. Geeinigt hat sich die Regierung auf eine Fristverlängerung bis zum 31.08.2021. In den nächsten Tagen wird diese Vereinbarung gesetzlich festgehalten. 

Für uns heißt es: einmal tief durchatmen in den letzten Tagen des verrückten Jahres 2020, damit es gleich im neuen Jahr weiter vorwärts geht. Bleiben Sie gesund und so wie wir, stets positiv.

Andreas Keite und das Team der KSP Steuerberatungsgesellschaft

Bei all unseren Leistungen greifen wir auf Software der Datev eG zurück.

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